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Bildungsprämie
Für unsere Ausbildungs-
Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass Sie erwerbstätig sind und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro). Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt.
Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor
Ort individuell geprüft. Eine weitere formale Voraussetzung für eine Förderung ist
daher der Besuch einer solchen Beratungsstelle, die es bundesweit flächendeckend
gibt. Über die Website http://www.bildungspraemie.info/ oder über die kostenlose
Hotline 0800-
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Das Land Nordrhein-
Wichtige Hinweise:
für die Einlösung eines Prämiengutschein oder Bildungsschecks.
Achten Sie bei der Ausstellung der Prämiengutscheine/ Bildungsscheck darauf, dass für uns als Seminarveranstalter folgendes eingetragen wird:
Akademie für therapeutische & pädagogische Bildung
Wichtig!
Der Prämiengutschein/Bildungsscheck muss laut den Richtlinien zeitlich vor der Anmeldung beantragt und ausgestellt worden sein. Es ist nicht zulässig, sich zuerst anzumelden und dann den Prämiengutschein zu beantragen.
Deshalb reichen Sie den Prämiengutschein/ Bildungsscheck bitte unbedingt gemeinsam mit Ihrer Anmeldung zu einem Seminar bei uns ein.